Honorar

Hier finden Sie eine transparente Übersicht über meine Honorare. Bei Fragen dazu bin ich gern für Sie da.
Honorare pro Sitzung (50 Minuten)

Leistung

Honorar

Einzeltherapie (Erwachsene & Jugendliche)

130 €

Paar- & Familientherapie

160 €

Coaching

160 €

Einzelsupervision

180 €

Führungskräftecoaching

200 €

Hinweis für bestehende Klient:innen: Laufende Behandlungen und bereits getroffene Verträge behalten ihre Gültigkeit.

Längere Sitzungen
Bei Bedarf biete ich auch längere Sitzungen von 80 oder 110 Minuten an. Das Honorar richtet sich anteilig nach der Dauer — sprechen Sie mich gern darauf an.

Teamsupervision
Supervision für Teams und Gruppen biete ich zu einem Tagestarif an. Umfang und Honorar stimmen wir individuell ab.

Berichte & schriftliche Stellungnahmen
Schriftliche Berichte und Stellungnahmen werden nach Zeitaufwand berechnet: 65 € je angefangene 30 Minuten bzw. 130 € pro Stunde.

Diagnostik
Diagnostische Fragebögen und eine kurze mündliche Rückmeldung dazu sind für Sie kostenfrei. Ein ausführlicher schriftlicher Befundbericht wird nach den oben genannten Sätzen für Berichte abgerechnet.

Online oder vor Ort
Die Honorare für online oder vor Ort wahrgenommene Leistungen unterscheiden sich nicht.

Ausfallhonorar
Ihr Termin ist fest für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage spätestens 24 Stunden vorher. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen muss ich das volle Honorar in Rechnung stellen, da die Zeit dann nicht anderweitig vergeben werden kann.

Kostenübernahme
Meine Leistungen sind Selbstzahlerleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten die Behandlung eventuell je nach Tarif ganz oder teilweise — bitte klären Sie den Umfang vorab mit Ihrer Versicherung. Gern stelle ich Ihnen eine entsprechende Rechnung aus.

Steuerliche Absetzbarkeit
Je nach individueller Situation lassen sich meine Leistungen steuerlich geltend machen:
Therapiekosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden — steuerlich wirksam wird dabei der Anteil, der Ihre zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Teils ist dafür ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erforderlich. Supervision sowie beruflich veranlasstes Coaching (z. B. Führungskräftecoaching) können als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar sein. Ob und in welchem Umfang das in Ihrem Fall möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Terminvereinbarung
Sie können Ihren Termin direkt online über Doctolib buchen — dort sehen Sie alle freien Zeiten. Bei Fragen schreiben Sie mir gern über das Kontaktformular oder per E-Mail; tagsüber bin ich in Sitzungen und auf diesem Weg am besten erreichbar. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.
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