TherapieEinzeltherapie | 50 Min. | 120 € |
Einzeltherapie, längere Sitzung | 80 Min. | 190 € |
Paar- & Familientherapie | 50 Min. | 150 € |
Paar- & Familientherapie, längere Sitzung | 80 Min. | 240 € |
Supervision & CoachingEinzelsupervision | 50 Min. | 160 € |
Gruppensupervision für Fachkräfte | 110 Min. | 60 € pro Person, ab 5 TN |
Coaching | 50 Min. | 150 € |
Führungskräftecoaching | 50 Min. | 250 € |
Lange Sitzungen über 110 Minuten, Familientherapie und systemische Aufstellungsarbeit, Krisenintervention, psychologische Beratung, Teamsupervision für Einrichtungen sowie Berichte und Stellungnahmen finden Sie in der vollständigen Honorarliste zum Download.
Stand: 1. September 2026, Änderungen vorbehalten. Hinweis für bestehende Klient:innen: Laufende Behandlungen und bereits getroffene Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit.Online oder vor OrtDie Honorare gelten in der Praxis und online gleichermaßen. Für Termine vor Ort außerhalb von Föhr berechne ich Fahrtzeit und Reisekosten nach Absprache.
AusfallhonorarIhre Zeit ist fest für Sie reserviert. Wenn ein Termin einmal nicht passt, geben Sie mir bitte bis 24 Stunden vorher Bescheid — danach muss ich die Sitzung leider berechnen.
ZahlungDie Abrechnung erfolgt ausschließlich per Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Bar- und Kartenzahlung sind nicht möglich.
KostenübernahmeMeine Leistungen sind Selbstzahlerleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Private Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif einen Teil; maßgeblich ist Ihr Vertrag. Für Beihilfeberechtigte sind Leistungen von Heilpraktiker:innen für Psychotherapie in der Regel nicht erstattungsfähig — bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Beihilfestelle. Gern stelle ich Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung aus.
DiagnostikDiagnostische Fragebögen und eine kurze mündliche Rückmeldung dazu sind für Sie kostenfrei. Ein ausführlicher schriftlicher Befundbericht wird nach den Sätzen für Berichte abgerechnet.
Steuerliche AbsetzbarkeitJe nach individueller Situation lassen sich meine Leistungen steuerlich geltend machen: Therapiekosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden — steuerlich wirksam wird dabei der Anteil, der Ihre zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Teils ist dafür ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erforderlich.
Supervision sowie beruflich veranlasstes Coaching (z.B. Führungskräftecoaching) können als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar sein. Ob und in welchem Umfang das in Ihrem Fall möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.