Therapie & BeratungEinzeltherapie & psychologische Beratung | 50 Min. | 120 € |
Einzeltherapie, lange Sitzung | 80 Min. | 190 € |
Paar- & Familientherapie | 50 Min. | 150 € |
Paar- & Familientherapie, lange Sitzung (empfohlen) | 80 Min. | 240 € |
Coaching & SupervisionCoaching | 50 Min. | 150 € |
Einzelsupervision | 50 Min. | 160 € |
Einzelsupervision, lange Sitzung | 90 Min. | 280 € |
Führungskräftecoaching | 50 Min. | 250 € |
Führungskräftecoaching, lange Sitzung | 90 Min. | 440 € |
Stand: 22.07.2026, Änderungen vorbehalten. Hinweis für bestehende Klient:innen: Laufende Behandlungen und bereits getroffene Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit.TeamsupervisionFür laufende Teamsupervision (vor Ort oder Online) beträgt das Honorar 300 € pro Sitzung (90 Minuten) bzw. 350 € für eine zweistündige Sitzung (120 Minuten). Für ganztägige Formate gilt ein Tagestarif; Umfang und Honorar stimmen wir individuell ab.
Berichte & schriftliche StellungnahmenSchriftliche Berichte und Stellungnahmen werden nach Zeitaufwand berechnet: 65 € je angefangene 30 Minuten bzw. 130 € pro Stunde.
Diagnostik Diagnostische Fragebögen und eine kurze mündliche Rückmeldung dazu sind für Sie kostenfrei. Ein ausführlicher schriftlicher Befundbericht wird nach den oben genannten Sätzen für Berichte abgerechnet.
Online oder vor Ort Die Honorare für online oder vor Ort wahrgenommene Leistungen unterscheiden sich nicht.
Ausfallhonorar Ihr Termin ist fest für Sie reserviert. Sollten Sie ihn nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage spätestens 24 Stunden vorher. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen muss ich das volle Honorar in Rechnung stellen, da die Zeit dann nicht anderweitig vergeben werden kann.
Kostenübernahme Meine Leistungen sind Selbstzahlerleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten die Behandlung je nach Tarif unter Umständen ganz oder teilweise — bitte klären Sie den Umfang vorab mit Ihrer Versicherung. Gern stelle ich Ihnen eine entsprechende Rechnung aus.
Steuerliche AbsetzbarkeitJe nach individueller Situation lassen sich meine Leistungen steuerlich geltend machen: Therapiekosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden — steuerlich wirksam wird dabei der Anteil, der Ihre zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Teils ist dafür ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erforderlich.
Supervision sowie beruflich veranlasstes Coaching (z. B. Führungskräftecoaching) können als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar sein. Ob und in welchem Umfang das in Ihrem Fall möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.