Honorare pro Sitzung (50 Minuten)Leistung | Honorar |
Einzeltherapie (Erwachsene & Jugendliche) | 130 € |
Paar- & Familientherapie | 160 € |
Coaching | 160 € |
Einzelsupervision | 180 € |
Führungskräftecoaching | 200 € |
Hinweis für bestehende Klient:innen: Laufende Behandlungen und bereits getroffene Verträge behalten ihre Gültigkeit.Längere SitzungenBei Bedarf biete ich auch längere Sitzungen von 80 oder 110 Minuten an. Das Honorar richtet sich anteilig nach der Dauer — sprechen Sie mich gern darauf an.
TeamsupervisionSupervision für Teams und Gruppen biete ich zu einem Tagestarif an. Umfang und Honorar stimmen wir individuell ab.
Berichte & schriftliche StellungnahmenSchriftliche Berichte und Stellungnahmen werden nach Zeitaufwand berechnet: 65 € je angefangene 30 Minuten bzw. 130 € pro Stunde.
Diagnostik Diagnostische Fragebögen und eine kurze mündliche Rückmeldung dazu sind für Sie kostenfrei. Ein ausführlicher schriftlicher Befundbericht wird nach den oben genannten Sätzen für Berichte abgerechnet.
Online oder vor Ort Die Honorare für online oder vor Ort wahrgenommene Leistungen unterscheiden sich nicht.
Ausfallhonorar Ihr Termin ist fest für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage spätestens 24 Stunden vorher. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen muss ich das volle Honorar in Rechnung stellen, da die Zeit dann nicht anderweitig vergeben werden kann.
Kostenübernahme Meine Leistungen sind Selbstzahlerleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten die Behandlung eventuell je nach Tarif ganz oder teilweise — bitte klären Sie den Umfang vorab mit Ihrer Versicherung. Gern stelle ich Ihnen eine entsprechende Rechnung aus.
Steuerliche AbsetzbarkeitJe nach individueller Situation lassen sich meine Leistungen steuerlich geltend machen:
Therapiekosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden — steuerlich wirksam wird dabei der Anteil, der Ihre zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Teils ist dafür ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erforderlich. Supervision sowie beruflich veranlasstes Coaching (z. B. Führungskräftecoaching) können als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar sein. Ob und in welchem Umfang das in Ihrem Fall möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.